
Tipp 1 Europäisches Mahnverfahren
Handelt es sich um eine unbestrittene, grenzüberschreitende Geldforderung, wäre das Europäische Mahnverfahren eine gute Option. Für das Mahnverfahren stehen im Internet standarisierte Formblätter zur Verfügung, darunter das Antragsformular. Um den Antrag zu stellen, ist ein Anwalt nicht unbedingt notwendig. Es besteht für den Antragsgegner die Möglichkeit Widerspruch gegen den Antrag einzulegen. Im Falle des Widerspruchs, hat der Antragsteller die Wahl das Verfahren einzustellen oder es als normales Zivilverfahren bei einem zuständigen Gericht weiterzuführen. In den Niederlanden ist ausschließlich das Landgericht Den Haag für das Europäische Mahnverfahren zuständig, unabhängig vom tatsächlichn Wohnsitz des Antragsstellers in den Niederlanden. Nach gerichtlicher Ausfertigung des Zahlungsbefehls, kann in den Niederlanden vollstreckt werden.
Tipp 2 Inkasso im Eilverfahren (Incasso Kort Geding)
Eine andere Option um schnell eine Geldforderung einzutreiben, ist die Einleitung eines speziellen Eilverfahrens (incasso kort geding). Es gelten folgende Voraussetzungen:
- es bedarf der Eilbedürftigkeit; der Kläger müsste zum Beispiel darlegen, dass er durch die Nichtzahlung in finanziellen Schwierigkeiten gelangt;
- die Geldforderung ergibt sich aus einer Vereinbarung über gelieferte Waren, Kredite oder Dienstleistungen oder aus einem Mietvertrag;
- die Geldforderung ist unbestritten oder es ist zu erwarten, dass die Geldforderung nicht bestritten werden kann oder es ist nicht davon auszugehen, dass der Beklagte in der mündlichen Verhandlung erscheinen wird;
- bevor das Eilverfahren eingeleitet wird, ist dem Beklagten noch eine letzte Abmahnung mit der Klageschrift im Entwurf zu übersenden.
Tipp 3 Konkursantrag stellen
Ein niederländisches Konkursverfahren wird in der Regel erst eröffnet, wenn es mindestens zwei Gläubiger gibt. Bezüglich Ihrer Geldforderung gilt die Voraussetzung, dass der Antragsgegner mit der Zahlung im Verzug ist. Während einer mündlichen Verhandlung, die nach Einreichung des Konkursantrages stattfindet, prüft der Richter nur mariginal ob diese Voraussetzungen vorliegen. Liegen sie vor, wird der Konkurs sofort eröffnet.
Der Antragsgegner wird häufig vor der Verhandlung versuchen die Forderung auszugleichen. Spätestens auf der Sitzung wird der Schuldner eine einvernehmliche Zahlungsreglung anstreben, um einen Konkurs zu vermeiden. Bis die Schuld völlig ausgeglichen wurde, wird der Richter das Verfahren aussetzen. Versäumt der Antragsgegner rechtzeitig zu zahlen, droht ihm weiterhin der Konkurs.
Tipp 4 Vorläufige Pfändung (conservatoir beslag)
Ein anderes Druckmittel ist die vorläufige Pfändung. Anders als in Deutschland ist es in den Niederlanden relativ einfach nach Einreichung eines Bittschriftes und ohne dass eine mündliche Verhandlung erforderlich ist, die Zustimmung des Landgerichtspräsidenten zu bekommen, um zum Beispiel das Bankkonto des Schuldners vorläufig zu pfänden. Die vorläufige Pfändung erlischt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen eine Klageschrift beim Richter eingereicht wird. Während des gesamten Verfahrens - und auch im Fall einer Berufung - bleibt das Bankkonto (nur für den Teil der Forderung) gepfändet. Der Schuldner kann somit nicht frei über dieses Geld verfügen, es dient als Forderungssicherheit. Ein Schuldner kann durch die Pfändung so sehr unter finanzieller Druck geraten, dass er beschliesst, die Forderung auszugleichen.
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