
Neue und laufende Zivilverfahren
Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, neue Zivilverfahren einzuleiten und auch laufende Verfahren gehen in der Regel weiter. Schriftsätze können eingereicht werden und werden von den Gerichten bearbeitet. Fristen werden in der Regel eingehalten.
Wenn ein Beklagter sich in einem neuen Zivilverfahren vor dem Landgericht nicht von einem Anwalt vertreten lässt, wird ein Versäumnisurteil gefällt. Zu mündlichen Verhandlungen kommt es nicht. Urteile werden von Gerichten –ohne Publikum – ausgesprochen.
Urteile werden von Gerichten verschickt und können vom niederländischen Gerichtsvollzieher zugestellt und vollstreckt werden. Der Gerichtsvollzieher stellt sie jedoch wegen des Coronavirus nicht länger persönlich zu, sondern wirft sie im Briefkasten ein.
Eilverfahren (voorlopige voorziening/kort geding)
Der Richter entscheidet, ob eine Sitzung im Rahmen eines Eilverfahrens (voorlopige voorziening/kort geding) stattfindet oder ausgesetzt wird. In der Regel findet eine Sitzung nur statt, wenn die begehrte Entscheidung extrem eilbedürftig ist. Vorzugsweise gibt es dann eine digitale Sitzung. Wenn die Sitzung vorerst ausgesetzt wird, folgt noch keine Entscheidung.
Anträge auf Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Pfändung (conservatoire beslagen)
Anträge auf Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Pfändung können weiterhin gestellt werden. Das Gericht wird aber bei der Prüfung des Antrages das Coronavirus und die damit verbunden wirtschaftlichen Folgen berücksichtigen.
Insolvenzverfahren
Insolvenzverfahren laufen in der Regel weiter.
Mediationsverfahren
Laufende Mediationsverfahren werden vorerst ausgesetzt und neue werden nicht eingeleitet. Es besteht aber die Möglichkeit, neue Verfahren per E-Mail anzumelden.
Wenn Sie derzeit Fragen haben, weil Sie trotz des Coronavirus ein Zivilverfahren in den Niederlanden einleiten möchten oder, weil Sie Beklagte in einem solchen Verfahren sind, können Sie gern jederzeit Kontakt zu Wouter Timmermans aufnehmen.