Unbekannte niederländische Rechtsvorschriften erschweren Ihnen das Einziehen von noch nicht beglichenen Forderungen in den Niederlanden? Wir haben langjährige Erfahrung und Kenntnisse der niederländischen Gesetze und Regelungen. Außerdem verfügen wir über ein großes Netzwerk seriöser Kooperationspartner. All dies ermöglicht es uns Ihre Forderung vorgerichtlich und gerichtlich in den Niederlanden durchzusetzen.
Auch wenn es noch kein niederländisches Gerichtsurteil gibt, besteht in der Regel die Möglichkeit Vermögenswerte (z.B. eine Immobilie oder ein Bankkonto) des Schuldners im Rahmen einer sogenannten vorläufigen Pfändung zur Sicherung zu pfänden. Somit wird der Schuldner daran gehindert vorhandenes Vermögenswerte vor Anfang und während eines Zivilverfahrens beiseite zu schaffen. Auch dabei sind wir Ihnen gern behilflich.