Niederländische Gerichtskosten
Gerichtskosten sind die Kosten, die Sie zu Beginn Ihres Verfahrens an das niederländische Gericht zahlen müssen. Die Höhe dieser Kosten variiert. Der Betrag, den Sie als Gerichtsgebühr zahlen, hängt von Fall selbst, der Art und Höhe der Forderung, Ihrem Einkommen und davon ab, ob Sie eine Privatperson oder eine Organisation (juristische Person) sind.....
Eine Tabelle der niederländischen Gerichtskosten finden Sie hier.
Insolvenz Ihres niederländischen Schuldners
Es ist wichtig vor dem Inkasso gründlich zu prüfen, ob der niederländische Schuldner insolvent ist. Machen Sie dies nicht und Ihr niederländischer Schuldner ist insolvent, dann kann es sein, dass im vorgerichtlichen Verfahren unnötige Kosten entstehen. Bevor wir überhaupt ein Inkassoverfahren einleiten, prüfen wir daher immer im digitalen niederländischen Insolvenzregister, ob der Schuldner dort registriert ist. Sie können das aber auch selber machen. Den Link zum digitalen, öffentlichen Insolvenzregister finden Sie hier.
Das niederländische, zentrale Insolvenzregister enthält Einzelheiten zu niederländischen Insolvenzen (faillissementen), Zahlungsmoratorien (surseances van betaling) und Umschuldungen natürlicher Personen (schuldsaneringen natuurlijke personen), die in den örtlichen Registern der verschiedenen, niederländischen Gerichte geführt werden. Alle Insolvenzdaten, die nach dem 1. Januar 2005 veröffentlicht wurden, können bis zu sechs Monaten nach dem Ende der Insolvenz eingesehen werden.
Suche im niederländischen Handelsregister
Wenn Sie auf der Suche nach genaueren Auskünften über eine niederländische Firma sind, dann können Sie sich an die “Kamer van Koophandel” in den Niederlanden wenden. Dort wird das niederländische Handelsregister geführt. Eingetragen sind Einzelkaufleute genauso wie juristische Personen. Das niederländische Handelsregister kann also relevante Informationen über Ihren niederländischen Schuldner enthalten.
Eine Suche im digitalen Handelsregister kann mit folgenden Parametern erfolgen:
- Unternehmensname (oder Teil davon)
- Unternehmensregisternummer
- Adresse
- Postleitzahl
Das Handelsregister bietet folgende Informationen:
- Firma
- Sonstige Unternehmensnamen
- Sitz
- Adressen
- Personen mit Vertretungsvollmacht
- Niederlassungen
- Kontaktdaten
- Tätigkeiten
Bei der Kamer von Koophandel kann man schriftliche Auszüge und weitere Dokumenten bekommen. Hier können Sie sich dazu weiter informieren.
Antragsformular Europäischen Zahlungsbefehl in niederländischer Sprache
Für den Europäischen Zahlungsbefehl sind Formblätter erstellt worden, die hier in allen EU-Sprachen abgerufen werden können. Unter dem Link finden Sie auch weitere Informationen darüber, welche Gerichte einen Europäischen Zahlungsbefehl erlassen können und an welche Stellen die Antragsformulare zu senden sind.