Auch im niederländischen Recht ist das Grundprinzip, dass Verträge einzuhalten sind. Das gilt selbstverständlich auch für Zahlungsverpflichtungen. Wenn Ihr Kunde Ihre Rechnungen nicht zahlt, können Sie Maßnahmen ergreifen, um ihn zur Begleichung seiner Schulden zu bewegen. Hat der Kunde nach dazu afgefordert worden zu sein, die offenen Rechnungen immer noch nicht ausgeglichen, können Sie ein Inkassoverfahren einleiten und ihn vom Gericht zur Zahlung des fälligen Betrags verurteilen lassen.
Zahlt der Kunde nach einer gerichtlichen Verurteilung immer noch nicht, können Sie das Gerichtsurteil von einem niederländischen Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen. Auch deutsche Gerichtsurteile oder vollstreckbare Urkunden vom deutschen Notar können in den Niederlanden vollstreckt werden.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vollstreckung sind das Vorliegen eines Vollstreckungstitels, einer Vollstreckungsklausel, sowie deren Zustellung an den Schuldner. Die Zustellung wird vom Gerichtsvollzieher vorgenommen und enthält eine letzte Zahlungsaufforderung mit einer Zahlungsfrist von zwei Tagen. Nach erfolglosem Ablauf der Zahlungsfrist ist der Gerichtsvollzieher befugt Pfändungen durchzuführen.
In der Regel können alle Vermögenswerte des niederländischen Schuldners gepfändet und anschließend verwertet werden. Bewegliche Sachen (zum Beispiel Autos oder Kunstgegenstände)und unbewegliche Sachen (zum Beispiel Häuser oder öffentlich registrierte Schiffe) werden öffentlich versteigert. Ausschließlich im Rahmen der Verwertung einer Sache, an der ein Pfandrecht oder eine Hypothek bestellt wurde, kann Vermögen des Schuldners freihändig verkauft werden.
Die Zwangsvollstreckung in Geldforderungen wird mittels Pfändungsurkunde bewirkt. Der Vollstreckungsgläubiger kann vom Dritten die Übergabe des Geldes an den Gerichtsvollzieher verlangen. Auch eine Zwangsvollstreckung in besondere oder andere Vermögensrechte ist möglich. Zum Beispiel die Zwangsvollstreckung in Anteile einer niederländischen AG oder in einer niederländischen GmbH oder die Zwangsvollstreckung in Patentrechten.
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